In der Süddeutschen Zeitung entdeckte ich kürzlich einen Artikel zum Thema Fotografie und Bilder im Internet. Die Süddeutsche informierte in einem recht umfangreichen Artikel darüber, dass Fotografen auch im Internet zu nennen seien. Für den Bereich des Social Media Managements ist diese Entscheidung im Urheberrecht natürlich besonders wichtig.
Diese Entscheidung ist jedoch keinesfalls neu, sondern bezieht sich auf den § 57 des Urheberrechts, in dem es um das Beiwerk geht. Für mich persönlich gehört es standardisiert zum guten Ton, den Fotografen eines Bildes mit anzugeben, schließlich bedankt man sich auf diese Weise für das Bild und gibt dem Fotografen die Möglichkeit sein eigenes Bild als Referenz zu nutzen.
Bestimmte Rechte können zwar abgetreten werden, die Urheberrechte jedoch bleiben bestehen, denn seine Urheberschaft kann man nicht übertragen.Übertragbar sind lediglich die Nutzungsrechte, also die Frage, wer mein Bild für welchen Zweck, auf welcher Plattform für wie lange nutzen darf. Insgesamt fällt auf, dass aber genau über solche Aspekte erst seit kurzem tatsächlich geurteilt wird, früher gab es auch die Medien betreffende Urteile, diese waren jedoch zumeist nicht in Bezug auf das Internet, sondern auf andere Medien gemünzt. Zumeist ging es um die Entscheidung, ob Persönlichkeitsrechte eines Fotografierten verletzt wurden. Dass ein Fotograf genannt werden musste, war bisher für alle Medien absolut eindeutig. Natürlich muss er genannt werden. Man sieht es auch heute noch in den Zeitungen, ebenfalls in Fernsehberichten. Überall ist die Namensnennung des Fotografen oder Produzenten einer Leistung mittlerweile eine absolute Selbstverständlichkeit. Stellt sich nun die Frage, warum nicht auch im Umfeld von Social Media.
Was unterscheidet nun konkret das Social Media von anderen Medien und ist Social Media überhaupt ein Medium?
Nun, Social Media gilt als eine Weiterentwicklung aller bisher bekannten Medien und auch als eine Weiterentwicklung aller bisher bekannten Anwendungen von Medien. Tatsächlich wurde aus einer eins-zu-eins eine eins-zu-viele-Kommunikation, aus einer one-to-one eine one-to-many-communication. Tatsächlich wurde aus einem Konsumenten so etwas wie ein Produzent, vielmehr nennt man den Konsumenten, der selbst Inhalte produziert, mittlerweile Prosument.
Wer sind Sie im Social Network? Konsument, Prosument oder ausschließlich Produzent?
Sehen Sie sich als Konsument? Dann verwenden Sie Ihr Werbebudget ausschließlich online oder für Adwords-Kampagnen, einen (großen) Teil Ihrer Zielgruppe erreichen Sie damit allerdings nicht. Viele potenzielle Nutzer und Anwender Ihres Produkts erreichen Sie aber über Social Media-Kanäle.
Sollten Sie für die Anwendung dieser Social Media-Kanäle Hilfe benötigen, weil Sie selbst kein Prosument oder Produzent werden wollen, dürfen Sie sich gerne an mich wenden.